Im Zuge der Gleisneulage wird der bestehende Bahnsteig zu Gleis 2 abgetragen und gem. ÖBB-RW neu errichtet. Beim Bahnsteig Gleis 1 bleiben die Kanten im Bestand erhalten; die Oberfläche sowie die Ausstattung wird gem. ÖBB-RW neu errichtet.