Zur Unterstützung in behilferechtlichen Verfahren, bei der Analyse der Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission, bei der Erarbeitung konkreter Lösungsansätze und zur Beratung in energierechtlichen Fragen sollen im Rahmen des gegenständlichen Werkvertrages anlass- bzw. projektbezogen einzelne Leistungen abgerufen werden können.