Die Anforderungen der SUP-RL 2001/42/EG wurden in verschiedenen Materiengesetzen auf Bundes- sowie Landesebene implementiert. Die RL legt gem. Art. 12 SUP-RL eine Qualitätssicherung der Umweltberichte und bestimmte Berichtspflichten fest. Aufgrund der kompetenzrechtlichen Situation existiert keine zentrale Dokumentation, wie z.B. nach § 43 UVP-G 2000. Deshalb wird das Büro Dr. Arbter beauftragt, bei allen SUP-Stellen anhand von Qualitätskriterien SUPs zu sammeln und eine SUP- Praxisgruppe zu füh