Isolierungsarbeiten (Wärme- und Kältedämmungen) im Zuge der Errichtung von Heizungsanlagen, nach Bedarf auf Abruf per jeweiliger Rahmenvereinbarung der beiden Auftraggeber (ohne Abrufverpflichtung) mit einem einzigen Auftragnehmer im Zeitraum 2020 bis Ende 2021 inkl. Verlängerungsoption für 2022.