Erneuerung der beiden Objekte als Stahlbetonrahmen in einer im Eisenbahnwesen bewährten Konstruktionsweise als kompaktes, duktiles und krafflußorientiertes Bauwerk unter Einhaltung der RVS 15.02.11. Berechnung nach Eurocode EN 1991-2gemäß B 45. Aktivierungspflichtig, da höheres Lastbilder. Die Bewehrung für diese Unterführungen sind zu gering, Tragsicherheit ist nicht nachweisbar zudem wurde die Bewehrung des Objektes unterbemessen, sodass eine Erneuerung notwendig ist. Ansonsten muss ein Langsamfahren eingeführt werden. Aus relevanten Gesichtsunkte ist derzeit keine ausreichende Sicherheit vorhanden, diese Sicherheit kann nur mit der Umsetzung des Vorhabens erreicht werden.
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