Herstellung einer Erkundungsbohrung mit Ausbaudurchmesser DN125mm bis ca. 110 m Tiefe ist als Kernbohrung, Seilkernbohrung, Spülbohrung oder gleichwertiger Bohrmethode nach Wahl des Auftragnehmers für die Gewinnung eines Bodenprofiles und Anlegen von Fächerkisten von ungestörten bzw. gestörten Bohrgut mit abschließenden Bohrlochmessungen.