Widerrufen wird das Verfahren zur Vergabe der Pacht der Cafeteria im Landesklinikum Amstetten. Ziel des Betriebes war die Führung eines Gastronomiebetriebes der Betriebsart Cafe für alle das Klinikum aufsuchenden und dort tätigen Personen (Patienten, Besucher, Mitarbeiter). Rechtsgrundlage: § 75 BVergGKonz Begründung des Widerrufs: Es ist kein gültiger Teilnahmeantrag im Vergabeverfahren verblieben.