Austausch von Teilen der bestehenden Schutzverbauungen und ordnungsgemäße Wiederherstellung der Funktion.
Fällen von Bäumen welche die Schutzbauwerke unmittelbar gefährden und Bepflanzungsmaßnahmen, damit die Auflagen des Naturschutzbescheides als erfüllt angesehen werden können.