Herstellung von Oberflächenbehandlungen im Bereich der STBA4, STBA6, STBA7 1.) Vollständige Herstellung der Oberflächenbehandlung durch die ausführende Firma 2.) Herstellung der Oberflächenbehandlung unter Beistellung eines Breitspritzgeräts durch die ausführende Firma und Beistellung des Splitts durch den Auftraggeber 3.) Beistellung von bit. Emulsion zur Verwendung im Landeseigenen Reperaturzug