Die ökologische Bauaufsicht kontrolliert und dokumentiert laufend die Umsetzung sämtlicher Umweltmaßnahmen und umweltrelevanter Vorgaben aus dem Behördenverfahren. Im Wesentlichen sind hierfür Baustellenbegehungen einschließlich entsprechender Berichterstellung, Dokumentation und Nachweisführung erforderlich.
Die Landschaftsplanung erstellt die für die Umsetzung der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen erforderlichen Ausschreibungs-, Ausführungs- und Bestandspläne und -unterlagen, wofür spezifische Fach- und Sachkenntnisse benötigt werden.