Bedingt durch die nicht vorhandene Erschließung und die extrem steilen Geländesituation ist eine mechanisierte Holzernte des vom Borkenkäfer befallenen Schutzwaldbestand nicht möglich. Aufgrund dessen, des raschen Handlungsbedarfes und der schonenden Arbeitsweise wird auf die Holzbringung mittels Helikopter zurückgegriffen. Diese Leistungen sind aufgrund von äußerst dringlichen, zwingenden Gründen im Zusammenhang mit unvorhersehbaren Ereignissen im Sinne des § 206 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 erforderlich.
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