Durch die Marktgemeinde Absdorf und der Wirtschaftspark Absdorf-Königsbrunn GmbH werden in den Jahren 2024 bis 2025 Straßenzüge errichtet (Gesamtfläche ca. 40.000 m²).
Die Ausschreibung beinhaltet die Erd-, Baumeister- und Asphaltierungsarbeiten für die Straßenbauarbeiten für folgende Straßenzüge:
• Tullnerstraße und Gartenweg im Jahr 2024 (ca. 7.700 m²)
• Teichstraße im Jahr 2024 (ca. 6.500 m²)
• Wiesenstraße, Korngasse, Mohnblumenweg, Margeritenweg im Jahr 2025
(ca. 9.300 m²)
• Nordberggasse im Jahr 2025 (ca. 1.700 m²)
• Zum Schlossblick im Jahr 2025 (ca. 1.300 m²)
• Wirtschaftspark Absdorf-Königsbrunn im Jahr 2024 (ca. 7.900 m²)
• Wirtschaftspark Frauendorf an der Au im Jahr 2024 (ca. 1.500 m²)
Die Straßengestaltung ist in den beiliegenden Plänen zu entnehmen.
Bei allen Straßenzügen ist derzeit auf die gesamte Straßenbreite der Unterbau, sowie eine
ca. 10cm starke KRC – Schichte eingebaut. Generell ist diese Schichte aufzureißen (oder aufzufräsen), darauf ist der Mech. Stab. aufzubauen. Die Grün- und Versickerungsbereiche sind Großteils neu herzustellen. Danach ist mittels Gräder das Oberbauplanum herzustellen. Vor den Asphaltierungsarbeiten sind in allen Bereichen die Kanaldeckel und Schieber auf das richtige Niveau zu setzen. Sämtliche Leistenstein, Abgrenzungen und Versickerungen sind vor den Asphaltierungsarbeiten herzustellen.
Im Bereich der Nebenflächen (Gehsteig, Parkplätze, Versickerungsanlagen, Grüninseln, etc.) sind die entsprechenden Regelaufbauten herzustellen.
Bei dem Straßenbau Tullnerstraße und Gartenweg handelt es sich um eine Straßensanierung bzw. Umgestaltung der Straßenflächen, welche auch teilweise durch die Straßenmeisterei durchgeführt wird. In der Ausschreibung ist der gesamte Umfang enthalten, die Arbeiten reduzieren sich um den Anteil, der durch die Straßenmeisterei hergestellt wird.
Bis auf den südliche Fahrbahnverschwenk ist bereits eine vollflächige Asphaltfahrbahn bzw. Nebenflächen vorhanden. Teilweise wird der Fahrbahnbereich versetzt, das heißt in diesen Bereichen ist der Unterbau entsprechend den Regelaufbauten herzustellen. Im Bereich der zukünftigen Fahrbahn ist die bestehende Verschleißschichte 4cm stark abzufräsen und eine neue Verschleißschicht zu asphaltieren. Bei den zukünftigen Nebenflächen (Gehsteig, Parkplätze, Versickerungsanlagen, Grüninseln, etc.) ist die vollständige Fläche auszukoffern und die entsprechenden Regelaufbau herzustellen.