Bei 5 Immobilienobjekten der S-Link im Raum Salzburg haben Hauszustandsfeststellungen zu erfolgen. Dafür ist es notwendig, entlang der Außenmauern und teilweise in Innbereichen der Keller der Objekte Schürfgruben auszuheben. Es sind Schürfe mit Abmessungen von ~ 1,0 x 1,0 m (abhängig von den Gegebenheiten vor Ort) und einer Tiefe bis ~ 30 cm unter Fundamentunterkante herzustellen. Die Fundamentunterkante muss eindeutig feststellbar und dokumentierbar sein, gegebenenfalls ist dazu auch geringfügig der Bereich unterhalb der Unterkante freizulegen.