Öffentlich-Öffentliche Kooperation gem. § 10 BVergG zur Etablierung lokaler Kreislaufwirtschaft durch die gemeinsame Ermöglichung des und Erbringung der Leistungen des Energiewerks Graz [Thermische Verwertung nicht recyclingfähiger Reststoffe] sowie durch ergänzende kollaborative und synergiewahrende wechselseitige Leistungserbringungen in hierzu vor- und nachgelagerten Bereichen der öffentlichen Abfallwirtschaft