Erstellen einer Bebauungsstudie sowie nachfolgend die technische und kommerzielle Abwicklung der Errichtung eines Kindergartens und Errichtung eines Musikheims in Schönau im Mühlkreis. Die Leistungen Bebauungsstudie sowie Bauausführung sind nicht durch den Auftragnehmer selbst zu erbringen, sondern sind durch den Auftragnehmer als Totalübernehmer dafür geeignete Dritte zu beauftragen.