Mit gegenständlicher Markterkundung nach § 24 BVergG beabsichtigt der Auftraggeber mit Hilfe eines Fragebogens, einen Überblick über marktübliche Lösungen bzw. Leistungen für die Beschaffung von Implantaten für Osteosynthese und Wirbelsäule zu erhalten. Die ausgefüllte Interessensbekundung ist an die E-Mail office@schiefer.at zu übermitteln. Die Bereitstellung des Fragebogens durch den Auftraggeber erfolgt in Folge mittels E-Mail. Der elektronisch ausgefüllte Fragebogen ist bis spätestens 8.4.2019, 12:00 Uhr auf VEMAP hochzuladen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine Markterkundung handelt und deshalb keine Abgabe von Teilnahmeanträgen erforderlich ist. Es wird auch keine zweite Stufe eingeleitet.