Alle Galerien und Tunnelbauwerke im Streckenabschnitt km 16,6 - km 23,6 sind sicherheitstechnisch zu adaptieren (min. selbstleuchtende Leiteinrichtungen).
• Die Vorportale müssen gemäß Vorportal RVS teilweise ergänzt werden.
• Es sind an den Portalen entsprechende Löschwasserentnahmestellen vorzusehen.
• Im Malfonbach Tunnel ist eine RVS konforme EFB auszuführen. Die bestehende Tageslichtergänzungsbeleuchtung ist nicht ausreichend.
• In der Ganderbach-Galerie ist aufgrund der geringen seitlich einfallenden Beleuchtungsstärke eine DFB und Tageslich-tergänzungsbeleuchtung notwendig.