Der Auftraggeber beabsichtigt, Ergänzende Untersuchungen für jene Verdachtsflächen im Sinne des § 13ALSAG in Niederösterreich durchführen zu lassen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt sind. Der Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung besteht daher in der Beauftragung von Auftragnehmern mit der Erbringung und Koordination sämtlicher hierfür erforderlichen (Ingenieur-)Leistungen, die insbesondere in den Teilen A bis C der Ausschreibungsunterlagen konkret festgelegt sind (Untersuchungsprogramm).