Die AG beabsichtigte die Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit drei Unternehmen, zur Erbringung von Consultant-Leistungen zum Hook-Up von Halbleiter Forschungstools in einem Forschungsreinraum, wobei die AG beabsichtigte von der Bestbieterin (also der nach den – in der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten – Zuschlagskriterien erstgereihten Bieterin) unmittelbar zu den im Letztangebot der Bestbieterin angebotenen Konditionen abzurufen.