Das Unternehmen DAPHOS GmbH ist Alleineigentümerin der in Folge beschriebenen Cloudplattform sowie des beschriebenen Data Warehouses inkl. aller darin enthaltenen Daten und es gibt keine lizenzierten Vertriebspartner. Daher kann von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) der Auftrag aus technischen Gründen bzw. aufgrund Ausschließlichkeitsrechten nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer, nämlich der DAPHOS GmbH, ausgeführt werden und sollen die benötigten Leistungen (technische Herstellung, Implementierung, Softwarebereitstellung- und wartung) nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung gemäß § 37 Abs 1 Z 3 BVergG 2018 an die Daphos GmbH (nach Ablauf einer 10-tägigen Stillhaltefrist, gerechnet ab der Verfügbarkeit der Bekanntmachung) vergeben werden. Für weitere Details siehe nachfolgende Erläuterungen der am 29.01.2024 versendeten eu- und österreichweiten EX-ANTE-TRANSPARENTBEKANNTMACHUNG!