Das Land Steiermark ist Mehrheitseigentümer der Energie Steiermark AG und beabsichtigt für den Fall des Eintritts eines Vorkaufs- bzw. Aufgriffsfalls sein Vorkaufs- oder Aufgriffsrecht selbst auszuüben oder einen Dritten zu benennen, welcher an Stelle des Landes Steiermark dieses Vorkaufs- oder Aufgriffsrecht ausübt. Diesbezüglich führt das Land Steiermark ein Strukturiertes Bieterverfahren durch. Das Land Steiermark behält sich nach seinem freien Ermessen ausdrücklich vor, sein Vorkaufs- und Aufgriffsrecht selbst oder durch ein verbundenes Unternehmen auszuüben und das verbindliche Angebot des Bestbieters dieses Verfahrens nicht anzunehmen oder das Verfahren zu beenden (vgl hierzu auch Punkt 1.4 der Teilnahmeunterlage).