Die Standsicherheit von Masten ist durch die Trag- und Lagesicherheit nachzuweisen, dabei sind alle Lasten insbesondere Anbauteile, Material und Einbindung des jeweiligen Mastes individuell ebenso zu berücksichtigen sowie zu dokumentieren und nach DIN EN 40-3-3 basierend auf messtechnischer Feststellung der  dynamischen Charakteristik durch Ambiente Schwingungsmessung nachzuweisen. Prüfmethoden mit mechanischen Biegeverfahren (z.B. Drück- oder Zugverfahren) oder Vorspannen von Masten die Beschädigungen am Tragwerk und/oder Fundament hervorrufen können, dürfen nicht angewendet werden.
Basisangebot