Die arbeitsmedizinische Betreuung umfasst die rechtskonforme Erfüllung aller aus den Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, Mutterschutzgesetzes 1979, Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes, Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 und dem Nachtschwerarbeitsgesetzes und der einschlägigen Spezialgesetze und den dazu ergangenen Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung. Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2027.