ÖVDAT - Beratungsleistungen zur bestehenden Softwarearchitektur und Weiterentwicklung des gesamten GIP 2.0 Systems - VERHANDLUNGSVERFAHREN NACH VORHERIGER BEKANNTMACHUNG im Oberschwellenbereich gemäß § 31 Abs 5 iVm Abs 7 BVergG 2018 idgF zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen