Die Wien Energie GmbH beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 208 BVergG idgf mit bis zu zwei Partnern ) über die Lieferung von Ersatzteilen im Bereich von Filterelementen und Nebelabscheider für Lagerstand-orte der Wien Energie GmbH im Großraum Wien.