Ausschreibungsgegenständlich ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (§ 31 Abs 7 BVergG 2018). Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung sollen Aufträge über Geometer- und Vermessungsleistungen für die Sanierung von Wohnhausanlagen der Stadt Wien - Wiener Wohnen vergeben werden können.