Teil der Ausschreibung ist die Erstellung eines §31a-Gutachtens zum Erhalt einer Baugenehmigung. Aus diesem muss ersichtlich sein, dass die Eisenbahnanlagen bzw. die veränderten Eisenbahnanlagen, nicht ortsfesten eisenbahnsicherungstechnischen Einrichtungen oder veränderten nicht ortsfesten eisenbahnsicherungstechnischen Einrichtungen der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung entsprechen.
Die Beauftragung umfasst ausschließlich Tätigkeiten / Anlagen im Inntaltunnel. Die Kosten werden in der Plaungsphase entsprechend folgenden (urspr. abggeschätztem) Aufteilungsschlüssels verteilt:
ÖBB: SABO03 36,3%; BBT SE: SABC01 14,8%; SAC02 38,2% und SABC02 10,7%.
Zusätzlich wird als Option die Erstellung von Prüfbescheinigungen gemäß §34b, zur erlangen der Betriebsbewilligung, ausgeschrieben.