Mit der Sonderrichtlinie COVID-19 Armutsbekämpfung zur Gewährung einer Förderung für Projekte zur Milderung der sozialen Folgen der COVID-19 Pandemie, die am 01.02.2021 in Kraft getreten ist, wurden Projekte gefördert, die Unterstützung von armuts- oder ausgrenzungsgefährdeten Personen gewährleisten, die von den Folgen der COVID-19 Pandemie besonders betroffen waren und sind. Mit gegenständlichem Auftrag soll eine Evaluierung der Sonderrichtlinie durchgeführt werden.