Die Instandhaltung für Tunnel-Leittechnik (sowohl in den BZen, als auch den (r)VMZen) ist aktuell über Instandhaltungsverträge mit den Anlagenerrichtern geregelt, die mit Ende 2019 auslaufen.
Die Tunnel-Leittechniken sind sicherheits-relevante Systeme, ohne die ein eine laufende Betriebsführung der Tunnel-Anlagen nicht möglich ist. Da interne Ressourcen sowie das Know-How (z.Bsp. Source-Code) nicht vorhanden ist, ist auch über die Laufzeit der bestehenden IH-Verträge hinaus Leistung durch die Anlagenerrichter notwendig, wofür entsprechende Verträge abgeschlossen werden müssen.
Bei künftigen Sanierungen/Generalerneuerungen ist geplant die IH-Leistungen mit dem Projekt gemeinsam zu beschaffen.
IH-Leistungen (insbesondere SW-Wartung und Entstörung sind zwingend notwendig, um die Tunnel-Anlagen zu betreiben. Zum Abschluss entsprechender IH-Verträge ist eine entsprechende Planung zur Vorbereitung der Beschaffung, sowie die Beschaffung durchzuführen.
Die dafür notwendige externe Dienstleistung gliedert sich in:
Abstimmung und Definition des Leistungsumfanges
Auswahl des passenden Vergabeverfahrens (und damit indirekt der Anzahl)
Erstellung der Ausschreibungsunterlagen
Durchführung der Vergabeverfahren
Prüfung der Angebote und Dokumentation
Vorbereitung Beauftragung