Ziel und Zweck dieser Rahmenvereinbarung ist die regelmäßige, fachgerechte und gesetzeskonforme Durchführung der Überprüfungen und Wartungen von Gartengeräten sowie selbstfahrenden Arbeitsmitteln gemäß den jeweils geltenden arbeitnehmerschutz-rechtlichen Bestimmungen (insbesondere ASchG, AM-VO) in den derzeit in Betrieb befindlichen Pensionisten-Wohnhäusern (Häuser zum Leben) sowie weiteren Standorten des Auftraggebers in Wien bzw. verbundenen Unternehmen.