Generalunternehmer für sämtliche Bauleistungen, die zur vollständigen, schlüsselfertigen und funktionstüchtigen Ausführung des in den Ausschreibungsunterlagen näher beschriebenen Zubaus (einschließlich dessen technischer Gebäudeausrüstung) erforderlich sind sowie sämtliche Planungsleistungen, die aufbauend auf der vorhandenen Einreichplanung für diese Ausführungsleistungen zweckmäßig sind.