Die Akademie der bildenden Künste Wien beabsichtigt für die Kunstsammlungen die Beschaffung eines neuen Datenbanksystems MuseumsPlus. Die Auftraggeberin führt ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mit einem Unternehmen gem § 36 Abs 1 Z 3 lit b BVergG durch, da die Lieferung aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten, nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann.