Mit dem Auftreten von Covid-19-Fällen und der Verfügbarkeit von zugelassenen Impfstoffen seit Q2/2021 ergibt sich im Bundesland Salzburg die Notwendigkeit, COVID-19-Impfungen möglichst rasch und flächendeckend durchzuführen, sofern diese nicht vom Land Salzburg selbst, durch betriebliche Impfstellen, Impfstellen des Bundes oder durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte (sog. Impfordinationen) erbracht werden oder durchgeführt werden können.