Instandhaltung (Wartung / Inspektion) gemäß Regelwerksvorgabe (RW 06.01.06 – Instandhaltungsplan Maschinelle Anlagen) sowie bei im Eintrittsfall (also bei Bedarf) Instandsetzung und Störungsbehebung von technischen Anlagen (wie Tunneltüren wie Notausgangs- und Schleusentüren, Fluchttüren, Zugangstüren, Technikraumtüren, Lüftungsanlagen wie Druckbelüftungen, Strahlventilatoren im Portalbereich, Lüftungszentralen, etc.) in Eisenbahnanlagen.