Die gegenständliche Baumaßnahme umfasst im Wesentlichen die Belagssanierungen der beiden Richtungsfahrbahnen der A14 Rheintal Autobahn zwischen km 16,350 und km 18,600 sowie die Instandsetzung der in diesem Bereich vorhandenen Brückenbauwerke V53, V54, V55 und V56. Im Zuge der Belagssanierungen im betroffenen Abschnitt der A14 Rheintal Autobahn soll auch die Oberflächenentwässerung in einem bewilligungsfähigen, dem Stand der Technik entsprechenden Zustand gesetzt und erneuert bzw. saniert werden.