Die Pensionsversicherungsanstalt benötigt bedingt durch den Verlauf der Covid-19 Pandemie verstärkt Untersuchungshandschuhe für ihre Standorte in Österreich, welche jedoch ausschließlich an den Standort Wien zu liefern sind. Es handelt sich NICHT um ein offenes Verfahren, sondern um ein sogenanntes OPEN-HOUSE-Modell bzw. Verfahren, welches NICHT den Bestimmungen des BVergG unterliegt! Das Formular für das offene Verfahren wird nur deshalb verwendet, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Bei der open-House-Vergabe handelt es sich um ein Konstrukt, bei dem der öffentliche Auftraggeber ohne Auswahlelement mit allen interessierten Unternehmen nach im Vorhinein klar bestimmten Konditionen (insbesonders festgesetzte Vergütung sowie Vertragslaufzeit samt Verlängerungsoptionen), kontrahieren wird. Diese Bekanntmachung dient der Information der Marktteilnehmer über die open-house-Vergabe. LINK: http://pensionsversicherung.vemap.com/home/bekannt/anzeigen.html?annID=196