Gegenstand des Prüfsystems bildet die Auswahl von Unternehmen für die Lieferung von Taschenlampen, Kleinleuchten und Zubehör für die ÖBB-Holding sowie die mit ihr im Sinne des § 228 (3) UGB verbundenen Gesellschaften, alle vertreten durch die ÖBB-Infrastruktur AG.