Aus der Rahmenvereinbarung ambulante Rehabilitation Tranche I erfolgte ein Abruf betreffend die Durchführung ambulanter medizinischer Rehabilitationsverfahren (RV) zur Behandlung von anspruchsberechtigten Personen der PVA, ÖGK, SVS, BVAEB und AUVA in den Phasen II und III mit den Zuweisungsindikationen BSR, HKE, ONK, PSY, PUL, STV und NEU vom 04.03.2022. Der Abruf erfolgte im Namen der o.a. Sozialversicherungsträger in den angeführten Indikationen im Ausmaß von insgesamt 448 RV der Phase II pro Jahr mit befristeter Vertragslaufzeit und Option auf Vertragsverlängerung.