Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die verpflichtende Lieferung von diagnostischen Schnelltests inklusive Zubehör zum Nachweis von Suchtmitteln in menschlichen Körperflüssigkeiten und zur Analyse von Feststoffen bzw. zum Nachweis und zur Analyse von physiologischen Parametern in menschlichen Körperflüssigkeiten, Schnelltests zur Infektionsdiagnostik sowie sonstigen medizinischen Schnelltests (Point-of-Care-Tests) gemäß dem österreichischem Medizinproduktegesetz (MPG) bzw. zu Grunde liegender EU-Rechtsnormen, insbesondere der EU-Richtlinie 98/79/EG bzw. der Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR), jeweils in der geltenden Fassung.