Die ÖBB-Infrastruktur AG wird ab Mai 2026 bei insgesamt 4 Hilfsbrücken in Graz, Südbahnstrecke, Südbahnstrecke, GW2a Bahn, km 212,264, die elektronischen Messschraubengarnituren M24, 10.9 gemäß dem ÖBB-Regelwerk 08.01.03 (Ausgabe: 13.11.2024) zur personenlosen permanenten Überwachung der Vorspannkräfte der Rippenplattenverschraubungen während der gesamten Liegedauer installieren und überwachen lassen. Es werden 4 Hilfsbrücken der Typen: 213/10, 213/02, 214/02 und 239/01 zur Anwendung kommen.
Die Befestigung der Schienen erfolgt auf den Hilfsbrücken mittels Rippenplatten und diese werden mit jeweils 4 Stk M24, 10.9 Schrauben bzw. Muttern an die Querträger der Hilfsbrücken verschraubt. Gemäß dem ÖBB-Regelwerk RW 08.01.03 (Ausgabe: 13.11.2024) ist bei jeder Rippenplatte mindestens 1 Stk. elektronische Messschraubengarnituren zu installieren und eine permanente Überwachung der Vorspannkraft über die gesamte Liegedauer der Hilfsbrücke durchzuführen, d.h. 25% aller Schraubverbindungen sind permanent zu überwachen. Bei den 4 Hilfsbrücken in Graz sind in Summe ca. 1080 Stk Schraubverbindungen ausgeführt und daher müssen insgesamt ca. 270 Stk elektronischen Messschraubengarnituren installiert und überwacht werden.
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