Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren, die über mangelnde Deutschkenntnisse verfügen, sollen entsprechend gefördert werden, um bei ihrem Schuleintritt die Unterrichtssprache Deutsch gemäß den Bildungsstandards zur Sprech- und Sprachkompetenz zu Beginn der Schulpflicht möglichst zu beherrschen.