Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Traktoren und Kommunalfahrzeugen inkl. An- und Aufbaugeräte für öffentliche Auftraggeber. Der Begriff Traktor oder Kommunalfahrzeug im Sinne dieser Vereinbarung umfasst daher immer auch die jeweils abgerufene optionale Zusatzausstattung inkl. An- und Aufbauten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt wurde.