Gegenstand der Leistung ist die händische Oberbauultraschall- und Wirbelstromprüfung von Schienen und Weichenfahrbahnen. Diese Prüfung ist der Teil der erforderlichen Inspektionen am Oberbau. Grundsätze dafür sind im Instandhaltungsplan (Regelwerk 06.01.01) geregelt.
Regelungen im Detail für die händische Oberbauultraschallprüfung sind im RW 07.06.03 Zerstörungsfreie Prüfungen geregelt. Die Behandlung von Schienenfehlern ist im RW 07.06.04 Schienenfehler – Erkennung und Maßnahmen geregelt.
Händische Wirbelstromprüfung
SAE Region Ost 1
SAE Region Ost 3
Händische Fahrkantenprüfung Ultraschall