Die Arbeiterkammer Wien beabsichtigt die Kapazitäten der telefonischen Wohnrechtsberatung auszubauen. Zu diesem Zweck wird weiteres fachlich qualifiziertes Beratungspersonal benötigt. Der Auftrag wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung gemäß § 37 iVm § 151 BVergG vergeben.