Im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) ist die Abwicklung unterschiedlicher Fördermaßnahmen zur Förderung der Strom- und Gaserzeugung aus erneuerbaren Energiequellen vorgesehen. Diese Fördermaßnahmen sollen durch die EAG-Förderabwicklungsstelle durchgeführt werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Abwicklungsvertrags gemäß § 66 EAG mit einer bundesweit agierenden EAG-Förderabwicklungsstelle zur Besorgung der im EAG genannten Aufgaben.