Gegenständliche Vergabe dient zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung nach BVergG 2018 § 315 mit einem Partner. Es sind die Planungsarbeiten, die Erstellung der technischen Unterlagen für die Ausschreibungen, die behördlichen Einreichungen, sowie baubegleitende Maßnahmen und Abnahmeprüfungen der Eisenbahnkreuzungen durchzuführen.