Notwendigkeit der Vergabe von Projektsteuerungsleistungen betreffend folgender Projektphasen:
1)    Ausführungsvorbereitung,
2)    Ausführung,
3)    Projektabschluss,
Grundleistungen hinsichtlich der o.a. Projektphasen:
A     Organisation, Information, Koordination und Dokumentation
1   Mitwirken beim Durchsetzen von Vertragspflichten gegenüber den Beteiligten
2   Laufende Information und Abstimmung mit dem Auftraggeber
3   Einholen der erforderlichen Zustimmungen des Auftraggebers
B     Qualitäten und Quantitäten
1 Prüfen von Ausführungsänderungen, ggf. Revision von
   Qualitätsstandards nach Art und Umfang
2 Mitwirken bei der technischen Vorabnahme der
   Ausführungsleistungen
3 Herbeiführen der erforderlichen Entscheidungen des
   Auftraggebers
C     Kosten und Finanzierung
1 Kostensteuerung zur Einhaltung der Kostenziele
2 Freigabe der Rechnungen zur Zahlung
3 Beurteilen der Nachtragsprüfungen
4 Vorgabe von Deckungsbestätigungen für Nachträge
5 Fortschreiben der Mittelbewirtschaftung
6 Fortschreiben der Ausgabenrechnung für den Mittelabfluss
D     Termine und Kapazitäten
1 Überprüfen und Abstimmen der Zeitpläne des Planers und der ausführenden
   Firmen mit den Steuerungsablaufplänen der Ausführung des Projektsteuerers
2 Ablaufsteuerung der Ausführung zur Einhaltung der Terminziele
3 Überprüfen der Ergebnisse der Baubesprechungen (Baustellen-
   Jour-Fixe) anhand der Protokolle der Örtlichen Bauaufsicht, Vorschlagen und
   Abstimmen von Anpassungsmaßnahmen bei Gefährdung von Projektzielen
Basisangebot