Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Rahmenvereinbarungspartnerin, um bei Bedarf Leistungen betreffend die Unterweisung der ersten Löschhilfe, die Durchführung von Brandalarm- und Räumungsübungen sowie die Abhaltung von Brandschutzvorträgen für die diversen Häuser des Auftraggebers abrufen zu können. Die Rahmenvereinbarung wird für eine Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen.