Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 203 Abs 7 BVergG. Auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung sollen einzelne Lieferaufträge vergeben werden. Gegenstand der Einzelaufträge ist die Lieferung und Montage einer Photovoltaik-Anlage sowie die Einbindung der Anlage in die bestehende Elektrotechnik-Verteilung.