Prüfung des Jahresabschlusses samt Lagebericht gemäß den §§ 268 ff Unternehmensgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2020; der künftige Auftragnehmer hat diese Leistungen im Rahmen eines gesonderten Prüfungsberichtes zu erbringen. Der künftige Auftragnehmer hat mit diesem Prüfungsbericht sicherzustellen, dass die von ihm durchgeführte Prüfung insgesamt entsprechend dokumentiert und nachvollziehbar ist. Die Prüfung in diesem Rahmen für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 erfolgt gemäß Punkt 4.1.3 lediglich optional.